Mittwoch, 11. April 2012

Belarussische Anwälte: EU-Sanktionen gegen Belarus widersprechen Verfassungen der EU-Länder


MINSK, 11. April (BelTA) – Die Sanktionen, die von der EU gegen die Bürger und Wirtschaftsunternehmen von Belarus verhängt wurden, widersprechen den internationalen Rechtsnormen und den Verfassungen der europäischen und anderer Länder. Solche Meinung wurde in der Erklärung des Präsidiums der nationalen Anwaltskammer bekannt gegeben.

Alle Völkerrechte besagen, dass ohne Bewegungsfreiheit auch keine Freiheit der Persönlichkeit garantiert werden kann. Jede Einschränkung der Bewegungsfreiheit kann nur durch Gesetz festgelegt werden.

„Besonders depremierend ist die Tatsache, dass die Rechtsnormen von einigen europäischen Mitgliedern verletzt werden, während die Sanktionen gegen die belarussischen Regierungsbeamten in Bezug auf die Möglichkeit der Ein- und Ausreise verhängt werden, sowie die Handelsbeschränkungen für die wirtschaftliche Unternehmen von Belarus festgestellt werden, wobei die internationalen Konventionen und die Verfassungen der Länder verletzt werden“, hieß es in der Erklärung.

Aus der Analyse der internationalen Rechtsakte, die von allen europäischen Ländern unterzeichnet wurden, schließen die Anwälte, dass alle Verbote für belarussische Staatsvertreter, sowie Einschränkungen für juristische Personen nicht nur illegal und ungerechtfertigt sind, sondern irreversible Folgen für die EU-Länder bringen können.

"Dadurch werden die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Interessen der Bürger beeinträchtigt. Dabei entstehen der rechtliche Nihilismus und die Missachtung der Rechtsnormen, weil ein solcher Voluntarismus in einigen europäischen Ländern zur Gesetzmissachtung in jedem einzelnen Staat führt", betonen die belarussischen Juristen.

Die Reiseverbote für Belarus sehen die belarussischen Anwälte als Versuche an, den Druck auf die Richter auszuüben. Dieser Druck ist genauso gefährlich wie eine direkte Bestechung. "Die Richter bekämpfen immer die Kriminalität und sie brauchen die Unterstützung der Öffentlichkeit, aber keine Verbote".

Die Anwälte unterstreichen, dass das Recht auf Bewegungsfreiheit von der internationalen Gemeinschaft anerkannt wurde und in den internationalen Dokumenten verankert wurde, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sieht vor, dass jeder Mensch das Recht auf die Bewegungsfreiheit und auf den Aufenthalt innerhalb der Grenzen jedes Staates hat, sowie das Recht hat, jedes Land zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Die Bewegungsfreiheit ist auch in den Verfassungen der Länder verankert. "Man kann nicht von einer Demokratie sprechen, wenn die Rechtsnormen verletzt werden", betonten die Anwälte.

BELTA

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